Viele fragen sich ja völlig zu Recht, ob wir wirklich in einer Demokratie und in einem sozialen Rechtsstaat leben.
Zu Weihnachten werden ja immer wieder gerne Märchen erzählt – ein Märchen, welches leider wahr ist, ist die angebliche Gewaltenteilung in Deutschland, welche aber gar nicht existiert.
Eigentlich sollte der Rechtsstaat der Demokratie die notwendigen Fesseln anlegen. Er schafft die staatlichen Strukturen, innerhalb derer Demokratie stattfinden darf, er bestimmt die Spielregeln demokratischen Handelns, er verringert die Macht Einzelner durch die Aufteilung von Macht auf Viele – z.B. auf Parlament, Regierung und Justiz (= Gewaltenteilung), auf Bund und Länder, auf Kommunen und andere Selbstverwaltungskörperschaften – , er schafft mit Grundrechten Schutzräume, in die der Staat nicht oder nur unter besonderen Voraussetzungen eindringen darf, er gibt den Bürgern das Recht, staatliches Handeln von unabhängigen Gerichten überprüfen zu lassen und Politiker abzuwählen – wie gesagt, eigentlich.
Anmerkung hierzu von Dr. Udo Hochschild (ehemaliger Direktor des Sozialgerichts in Leipzig und danach Vorsitzender des Verwaltungsgerichts in Dresden)
Im Jahre 1941 wurden alle deutschen Verwaltungsrichter einer Regierungsaufsicht unterstellt (Führer-Erlaß vom 3. 4. 1941 = Reichsgesetzblatt I S. 201: Erste Durchführungsverordnung = Reichsgesetzblatt I S. 224). Gemäß dem Führerprinzip übernahm die Regierung die Kontrolle über ihre Kontrolleure.
Erster Inhaber der obersten Dienstaufsicht über die Verwaltungsrichter Deutschlands war Reichsminister des Innern Wilhelm Frick, gefolgt von Reichsminister des Innern Heinrich Himmler.
Die absurde Rechtslage wurde nach Kriegsende beibehalten und gilt im Bund und in allen Bundesländern bis heute fort.
Weiterführende Informationen
Bereits mit dem Beitrag zum ersten Mai (die NSDAP hatte diesen Feiertag eingeführt) hatte ich dazu angeregt, sich einmal zu überlegen, welche Gepflogenheiten der Nazis in Deutschland übernommen wurden und warum.